Öffentliche Bekanntmachungen VG Kölleda

Öffentliche Bekanntmachunggemäß § 80 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda,Landkreis Sömmerda

Die festgestellten Jahresrechnungen 2023 und 2024 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Sömmerda mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastungen des Gemeinschaftsvorsitzenden liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieser Bekanntmachung, bei der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda, Markt 24, 99625 Kölleda während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Die festgestellten Jahresrechnungen 2023 und 2024 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Sömmerda mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastungen des Gemeinschaftsvorsitzenden werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda, Markt 24, 99625 Kölleda während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung gehalten.

Goldhorn
Gemeinschaftsvorsitzender


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