Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Kleinneuhausen
Der Wahlausschuss der Gemeinde Kleinneuhausen hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Kleinneuhausen als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.
Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber/Bewerberinnen und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber/eine Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, das sind 6 Stimmen.
Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann Bewerber/Bewerberinnen streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er/sie diese mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler/Die Wählerin kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.
Junker
Gemeindewahlleiterin
Sie finden die Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zur Kommunalwahl am 26.05.2024 auch hier zum downloaden.