Bekanntmachung der Beschlüsse der 5. Gemeinderatssitzung der Gemeinde Ostramondra


Sitzung vom 10.12.2024

Beschluss-Nr. OM/16/2024:

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra beschließt:

Die Bürgermeisterin zu beauftragen eine positive Stellungnahme im Rahmen der

Beteilung nach § 10 BImSchG abzugeben und

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.

Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 5+1           

Abstimmungsergebnis:

3          Ja-Stimmen

3          Nein-Stimmen

0          Enthaltungen

Beschluss-Nr. OM/17/2024:

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra beschließt die Bürgermeisterin zu

bevollmächtigen, den als Anlage beigefügten Nachtrag 01 zum Nutzungsvertrag über

Flächen zur Windkraftnutzung vom 04.06.2014 zu unterzeichnen.

Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 5+1           

Abstimmungsergebnis:

6          Ja-Stimmen

0          Nein-Stimmen

0          Enthaltungen

Beschluss-Nr. OM/18/2024:

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra beschließt,

Haushaltssatzung der Gemeinde Ostramondra

Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2025

Auf der Grundlage des § 55 der Thür. KO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 vom 6. Februar 2003 S. 41), in der jeweils geltenden Fassung, erlässt die

Gemeinde Ostramondra folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 820.948 €

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 871.980 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 270 v.H.

b) für die Grundstücke (B)                                                   390 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                  395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 90.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. 01. 2025 in Kraft.

Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 5+1           

Abstimmungsergebnis:

6          Ja-Stimmen

0          Nein-Stimmen

0          Enthaltungen

Beschluss-Nr. OM/19/2024:

Auf der Grundlage des § 62 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993, in

der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Jan. 2003 (GVBL. vom 6. Febr. 2003

S. 41), in der jeweils geltenden Fassung, beschließt der Gemeinderat von

Ostramondra, den als Anlage beigefügten Finanzplan und das Investitionsprogramm

für die Haushaltsjahr 2024 bis 2028.

Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 5+1           

Abstimmungsergebnis:

6          Ja-Stimmen

0          Nein-Stimmen

0          Enthaltungen

Beschluss-Nr. OM/20/2024:

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra beschließt die außer- und

überplanmäßigen Ausgaben nach § 58 Abs. 1 Satz 2 ThürKO zu genehmigen. Mit der

erfolgten Deckung besteht Einverständnis.

Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 5+1           

Abstimmungsergebnis:

6          Ja-Stimmen

0          Nein-Stimmen

0          Enthaltungen


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