Sitzung vom 10.12.2024
Beschluss-Nr. OM/16/2024:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra beschließt:
Die Bürgermeisterin zu beauftragen eine positive Stellungnahme im Rahmen der
Beteilung nach § 10 BImSchG abzugeben und
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 5+1
Abstimmungsergebnis:
3 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. OM/17/2024:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra beschließt die Bürgermeisterin zu
bevollmächtigen, den als Anlage beigefügten Nachtrag 01 zum Nutzungsvertrag über
Flächen zur Windkraftnutzung vom 04.06.2014 zu unterzeichnen.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 5+1
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. OM/18/2024:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra beschließt,
Haushaltssatzung der Gemeinde Ostramondra
Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2025
Auf der Grundlage des § 55 der Thür. KO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 vom 6. Februar 2003 S. 41), in der jeweils geltenden Fassung, erlässt die
Gemeinde Ostramondra folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 820.948 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 871.980 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 270 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 390 v.H.
2. Gewerbesteuer 395 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 90.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. 01. 2025 in Kraft.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 5+1
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. OM/19/2024:
Auf der Grundlage des § 62 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993, in
der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Jan. 2003 (GVBL. vom 6. Febr. 2003
S. 41), in der jeweils geltenden Fassung, beschließt der Gemeinderat von
Ostramondra, den als Anlage beigefügten Finanzplan und das Investitionsprogramm
für die Haushaltsjahr 2024 bis 2028.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 5+1
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. OM/20/2024:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra beschließt die außer- und
überplanmäßigen Ausgaben nach § 58 Abs. 1 Satz 2 ThürKO zu genehmigen. Mit der
erfolgten Deckung besteht Einverständnis.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 5+1
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen