gemäß § 80 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Gemeinde Kleinneuhausen, Landkreis
Sömmerda
Die festgestellten Jahresrechnungen 2023 und 2024 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Sömmerda mit den Beschlüssen über die Feststellung der
Jahresrechnungen und über die Entlastungen des Bürgermeisters liegen 2 Wochen nach Erscheinen
dieses Mitteilungsblattes, bei der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda, Markt 24, 99625 Kölleda
während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die festgestellten Jahresrechnungen 2023 und 2024 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Sömmerda mit den Beschlüssen über die Feststellung der
Jahresrechnungen und über die Entlastungen des Bürgermeisters werden bis zur Feststellung der
folgenden Jahresrechnung gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der
Verwaltungsgemeinschaft Kölleda, Markt 24, 99625 Kölleda, Zimmer 3, während der allgemeinen
Öffnungszeiten zur Verfügung gehalten.
Köhler
Bürgermeister
