Sitzung vom 08.07.2025
Beschluss- Nr. KNH/19/2025:
Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Bürgersolarpark Kleinneuhausen“ im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt:
Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Kleinneuhausen“ eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.07.2025 geprüft und in die Abwägung eingestellt.
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben.
Dem Abwägungsvorschlag wird gefolgt.
Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses.
Unterrichtung über das Abwägungsergebnis
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister der Gemeinde Kleinneuhausen, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 5+1
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss- Nr. KNH/20/2025:
Satzungsbeschluss zum vorzeitigen Bebauungsplan für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Bürgersolarpark Kleinneuhausen“ der Gemeinde Kleinneuhausen
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt:
1. Auf Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit § 97 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 02. Juli 2024 in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 298), beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen den Bebauungsplan für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Bürgersolarpark Kleinneuhausen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom Juli 2025 als Satzung.
2. Die Begründung wird gebilligt.
3. Auf Grundlage von § 97 ThürBO vom 02. Juli 2024 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juli 2024 (GVBl. S. 298) und der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (ThürKO, GVBl. S 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), erlässt der Bürgermeister der Gemeinde Kleinneuhausen die in der Satzung des Bebauungsplanes enthaltenen gestalterischen Festsetzungen.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 5+1
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss- Nr. KNH/21/2025:
Beschluss zur Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk VG Kölleda
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen wählt Herrn Jürgen F. von Randow als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk VG Kölleda.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 5+1
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen