Sitzung vom 25.09.2024
Auslegungs- und Billigungsbeschluss des Vorentwurfes für den Vorhaben- und
Erschließungsplan „Bürgersolarpark Kleinneuhausen“
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt gem. § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB:
1. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Bürgersolarpark Kleinneuhausen“ in der
Fassung vom 12.07.2024, bestehend aus Planzeichnung einschließlich der
textlichen Festsetzungen (Anlage 1) sowie Begründung (Anlage 2) wird
gebilligt.
2. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Bürgersolarpark Kleinneuhausen“ ist
mit Begründung gemäß § 3 (1) BauGB öffentlich auszulegen.
3. Gleichzeitig soll gemäß § 4 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung der
Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur
Vorentwurfsplanung erfolgen.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 5+1
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen