Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Kleinneuhausen

Sitzung vom 12.03.2025

Beschluss- Nr. KNH/13/2025:
Abwägungsbeschluss der seitens der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Bürgersolarpark Kleinneuhausen“ vorgetragenen Stellungnahmen
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen fasst zur Abwägung der seitens der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Bürgersolarpark Kleinneuhausen“ vorgetragenen Stellungnahmen folgenden Beschluss:
 
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes der Gemeinde Kleinneuhausen für das Sonstige Sondergebiet „Bürgersolarpark Kleinneuhausen“ eingegangenen Hinweise und Anregungen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.03.2025 mit folgendem Ergebnis geprüft:
Berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wie im Abwägungsprotokoll ausgewiesen.
 
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses.
Unterrichtung über das Abwägungsergebnis
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister der Gemeinde Kleinneuhausen, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.
 
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 5+1
 
Abstimmungsergebnis:
6          Ja-Stimmen
0          Nein-Stimmen
0          Enthaltungen


Beschluss- Nr. KNH/14/2025:
Änderung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Bürgersolarpark Kleinneuhausen“
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt die Änderung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Kleinneuhausen für das sonstige Sondergebiet „Bürgersolarpark Kleinneuhausen“.
 
Das Verfahren wird nicht auf Grundlage des § 12 BauGB (vorhabenbezogener Bebauungsplan) fortgeführt. Im weiteren Planverfahren erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes auf Grundlage des § 8 BauGB (verbindlicher Bauleitplan – Bebauungsplan).
 
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 5+1
 
Abstimmungsergebnis:
6          Ja-Stimmen
0          Nein-Stimmen
0          Enthaltungen
 
 
Beschluss- Nr. KNH/15/2025:
Auslegungs- und Billigungsbeschluss des Entwurfes des Bebauungsplanes für das sonstige Sondergebiet gem. § 11 BauNVO „Bürgersolarpark Kleinneuhausen“
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt:
 
Der Entwurf des Bebauungsplanes der Gemeinde Kleinneuhausen für das sonstige Sondergebiet „Bürgersolarpark Kleinneuhausen“ sowie die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung sowie die wesentlichen der Gemeinde Kleinneuhausen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes zu unterrichten.
 
Ort und Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht.
 
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 5+1
 
Abstimmungsergebnis:
6          Ja-Stimmen
0          Nein-Stimmen
0          Enthaltungen
 
 
 
Beschluss- Nr. KNH/16/2025:
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe – Feuerwehr Dienst- und Schutzkleidung
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt die Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 3.091,03 €. Die Deckung der Haushaltsmittel erfolgt aus dem Deckungskreis 13.
 
 
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 5+1
 
Abstimmungsergebnis:
6          Ja-Stimmen
0          Nein-Stimmen
0          Enthaltungen
 


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