Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Ostramondra

Sitzung vom 09.12.2025

Beschluss-Nr. OM/46/2025:

Beschluss – Haushaltssatzung der Gemeinde Ostramondra für das Jahr 2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra beschließt, Haushaltssatzung der Gemeinde Ostramondra Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2026 Auf der Grundlage des § 55 der Thür. KO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 vom 6. Februar 2003 S. 41), in der jeweils geltenden Fassung, erlässt die Gemeinde Ostramondra folgende Haushaltssatzung: § 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 939.801 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 810.971 € ab. § 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. § 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. § 4 Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 270 v.H. Seite 3 von 8 b) für die Grundstücke (B) 390 v.H. 2. Gewerbesteuer 395 v.H. § 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 90.000 € festgesetzt. § 6 Kreditaufnahmen mit Kapitaldienstfinanzierung nach Thüringer Kommunales Investitionsprogrammgesetz für die Jahre 2026-2029 (ThürKIpG) sind in Höhe von 115.686 € vorgesehen. § 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. 01. 2026 in Kraft.

Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 6+1           

Abstimmungsergebnis:

7          Ja-Stimmen

0          Nein-Stimmen

0          Enthaltungen

Beschluss-Nr. OM/47/2025:

Beschluss – Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2025-2029

Der Gemeinderat von Ostramondra beschließt auf der Grundlage des § 62 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. ]an. 2003 (GVBL. vom 6. Febr. 2003 S. 41), in der jeweils geltenden Fassung, den als Anlage beigefügten Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029.

Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 6+1

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. OM/48/2025:

Beschluss – Genehmigung über- und außerplanmäßige Ausgaben 2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra beschließt die außer- und überplanmäßigen Ausgaben nach § 58 Abs. 1 Satz 2 ThürKO zu genehmigen. Mit der erfolgten Deckung besteht Einverständnis.

Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 6+1           

Abstimmungsergebnis:

7          Ja-Stimmen

0          Nein-Stimmen

0          Enthaltungen


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