Sitzung vom 20.04.2026
Beschluss-Nr. VG/15/2026
Beschluss Jahresrechnung 2023 der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda Beschluss zur Feststellung des Ergebnisses
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda stellt die Jahresrechnung 2023 der
Verwaltungsgemeinschaft Kölleda fest.
Beschluss:
1. Die Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda stellt die Jahresrechnung 2023 der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda fest.
2. Die Gesamtsumme der Einnahmen beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung
im Verwaltungshaushalt 1.363.969,12 €
im Vermögenshaushalt 886.447,60 €
Gesamthaushalt 2.250.416,72 €
3. Die Gesamtsumme der Ausgaben beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung
im Verwaltungshaushalt 1.363.969,12 €
im Vermögenshaushalt 886.447,60 €
Gesamthaushalt 2.250.416,72 €
4. Der beiliegende Rechenschaftsbericht wird unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes gebilligt.
5. Soweit keine Einzelgenehmigungen vorliegen, werden die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit der seitherigen Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: 10+1, davon anwesend 8+1
Abstimmungsergebnis:
9 Ja – Stimmen
0 Nein – Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. VG/16/2026
Beschluss Jahresrechnung 2023 der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda Beschluss zur Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung der VG beschließt die Entlastung des Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzenden für das Haushaltsjahr 2023.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: 10+1, davon anwesend 8+1
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen
Beschluss-Nr. VG/17/2026
Beschluss Jahresrechnung 2024 der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda Beschluss zur Feststellung des Ergebnisses
Beschluss:
1. Die Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda stellt die Jahresrechnung 2024 der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda fest.
2. Die Gesamtsumme der Einnahmen beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung
im Verwaltungshaushalt 1.114.082,85 €
im Vermögenshaushalt 783.982,20 €
Gesamthaushalt 1.898.065,05 €
3. Die Gesamtsumme der Ausgaben beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung
im Verwaltungshaushalt 1.114.082,85 €
im Vermögenshaushalt 783.982,20 €
Gesamthaushalt 1.898.065,05 €
4. Der beiliegende Rechenschaftsbericht wird unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes gebilligt.
5. Soweit keine Einzelgenehmigungen vorliegen, werden die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit der seitherigen Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: 10+1, davon anwesend 8+1
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. VG/18/2026
Beschluss Jahresrechnung 2024 der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda Beschluss zur Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung der VG beschließt die Entlastung des Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzenden für das Haushaltsjahr 2024.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: 10+1, davon anwesend 8+1
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltungen
Beschluss-Nr. VG/19/2026
Haushaltssatzung 2026
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2026, den Haushaltsplan 2024 mit seinen Bestandteilen und Anlagen.
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda
(Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2026
Auf der Grundlage des § 50 Abs. 2 i. V. m. § 55 ThürKO, vom 16. August 1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI S. 4l) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben 1.233.377 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben 10.000 €
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda erhebt von ihren Mitgliedsgemeinden eine Umlage in Höhe von 230 € / Einwohner.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
§6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: 10+1, davon anwesend 8+1
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. VG/20/2026
Beschluss Finanzplan und Investitionsprogramm 2025-2029
Beschluss:
Auf der Grundlage der §§ 26 Abs. 2 Ziffer 8, 50, und 62 der ThürKO vom 16.08.1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 in der jeweils gültigen Fassung beschließt die Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda den als Anlage beigefügten Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2025 — 2029.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: 10+1, davon anwesend 8+1
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen