Bekanntmachung der Beschlüsse der Stadtratssitzung der Stadt Rastenberg

Sitzung vom 24.02.2025

Beschluss- Nr. RB/34/2025:

Beschluss zur Vergabe der Maßnahmen für den Einschlag und die Rückung im Kommunalwald Rastenberg

Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt, die Vergabe der Maßnahmen für den Einschlag und

die Rückung im Kommunalwald Rastenberg an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma

Forstliche Dienstleistungen Thomas Michael,

Pfarrgasse 23, 06571Roßleben-Wiehe, OT Donndorf

mit einer Auftragshöhe von 21,50 € je Festmeter netto.

Für die Finanzierung der Maßnahme sind in der Kostenstelle 8550.5400 16.700 € finanzielle Mittel eingeplant.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 13+1

Abstimmungsergebnis:

14        Ja-Stimmen

0          Nein-Stimmen

0          Enthaltungen

Beschluss- Nr. RB/35/2025:

Haushaltssatzung der Stadt Rastenberg für das Jahr 2025

Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Haushaltssatzung der Stadt Rastenberg

Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des § 55 der ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom

28. Januar 2003 (in der jeweils gültigen Fassung) erlässt die Stadt Rastenberg folgende

Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

                        in den Einnahmen und

                        Ausgaben mit                                                            4.489.112

und im Vermögenshaushalt

                        in den Einnahmen und
                        Ausgaben mit                                                            3.363.511

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind in Höhe von 600.000 € vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 41

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 712.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Rastenberg, den

Winter

Bürgermeisterin                                                – Siegel –

1 nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)                    300 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                        430 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                    400 v. H.

gemäß Stadtratsbeschluss RB/24/2024 vom 16.12.2024 – Satzung über die Erhebung der

Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Stadt Rastenberg.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 13+1

Abstimmungsergebnis:

6          Ja-Stimmen

5          Nein-Stimmen

3          Enthaltungen

Beschluss- Nr. RB/36/2025:

Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2024 — 2028 der Stadt

Rastenberg

Auf der Grundlage der §§ 62 und 26 Abs. 2 Ziffer 8 der ThürKO vom 16.08.1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (in der jeweils gültigen Fassung) beschließt der Stadtrat der Stadt Rastenberg, den als Anlage beigefügten Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 13+1

Abstimmungsergebnis:

8          Ja-Stimmen

5          Nein-Stimmen

1          Enthaltungen

Beschluss- Nr. RB/37/2025:

Kreditaufnahme

Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 640.080 € bei der Sparkasse Mittelthüringen gemäß Angebot vom 24.02.2025. Die Zinsbindung soll 10 Jahre betragen.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 13+1

Abstimmungsergebnis:

8          Ja-Stimmen

5          Nein-Stimmen

1          Enthaltungen

Beschluss-Nr, RB/38/2025:

Wirtschaftsplan 2025 für die Kindertagesstätte „Kinderland Bachra“

Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 640.080 € bei der Sparkasse Mittelthüringen gemäß Angebot vom 24.02.2025. Die Zinsbindung soll 10 Jahre betragen.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 13+1

Abstimmungsergebnis:

8          Ja-Stimmen

5          Nein-Stimmen

1          Enthaltungen

Beschluss- Nr. RB/39/2025:

Wirtschaftsplan 2025 für die Kindertagesstätte „Blumenwiese“

Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt den beiliegenden Wirtschaftsplan des DRK Kreisverband Sömmerda/Artern eV. für die Kindertageseinrichtung Blumenwiese Rastenberg.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 13+1

Abstimmungsergebnis:

12        Ja-Stimmen

2          Nein-Stimmen

0          Enthaltungen

Beschluss- Nr. RB/40/2025:

Vergabe der Sanierung der Alten Gemeindeverwaltung Bachra- LOS 3 Fassadenarbeiten

Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt, die Vergabe der Bauleistungen für die Maßnahme Sanierung der Alten Gemeindeverwaltung Bachra- LOS 3 Fassadenarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma MB Bauunternehmung, Robinienweg 13, 99610 Sömmerda mit einer Auftragshöhe von 84.581,07 € brutto zu vergeben. Für die Finanzierung der Maßnahme sind in der Haushaltsstelle 7673.9400 Mittel eingeplant.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 13+1

Abstimmungsergebnis:

14        Ja-Stimmen

0          Nein-Stimmen

0          Enthaltungen


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