Bekanntmachung der Beschlüsse der Stadtratssitzung der Stadt Rastenberg

Sitzung vom 05.05.2025

Beschluss- Nr. RB/44/2025:
Auftragsvergabe „Prozessbegleitung des Zukunft Region Projekts REES“
 
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt die Vergabe der Prozessbegleitung für das Projekt REES an das Institut für Klimaneutrale Stadt- und Regionalentwicklung (ikre) zum angebotenen Preis von 46.410,00 € (brutto) aus der HH-Stelle 6107.6310 Kosten für Repräsentation, Befragungen, Workshops.
 
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 13+1
 
Abstimmungsergebnis:
12        Ja-Stimmen
2          Nein-Stimmen
0          Enthaltungen
 
 
Beschluss- Nr. RB/45/2025:
Aufhebung des Beschlusses RB/225/2024 vom 16.05.2024 – Umsetzung der städtischen Entwicklungsplanung – Betreiberwechsel Solarpark mit neuer/geänderter Beschlussfassung zum Betreiberwechsel
 
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt den Beschluss zur Umsetzung der städtischen Entwicklungsplanung – Betreiberwechsel Solarpark (RB/225/2024) vom 16.05.2024 aufzuheben, die Stadt hält am Betreiberwechsel des Solarparks fest. Dieser soll in der nächsten Stadtratssitzung beschlossen werden.
 
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 12+1
 
Abstimmungsergebnis:
13        Ja-Stimmen
0          Nein-Stimmen
0          Enthaltungen
1          § 38 ThürKO Befangenheit und nimmt nicht an der Abstimmung teil
 
 
Beschluss- Nr. RB/46/2025:
Aufhebung des Abwägungsbeschlusses Nr. RB/43/2025 vom 01.04.2025 zum Bebauungsplan Nr. 1/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kapellenberg“ in Rastenberg
 
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt die Aufhebung des Einzelbeschlusses Nr. 2 und des Gesamtbeschlusses Nr. RB/43/2025 vom 01.04.2025.
 
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 12+1
 
Abstimmungsergebnis:
11        Ja-Stimmen
2          Nein-Stimmen
0          Enthaltungen
1          § 38 ThürKO Befangenheit und nimmt nicht an der Abstimmung teil
 
 
Beschluss- Nr. RB/47/2025:
Abwägungsbeschluss der seitens der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen im Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan Nr. 1/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kapellenberg“ in Rastenberg
 
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt die Aufhebung des Einzelbeschlusses Nr. 2 und des Gesamtbeschlusses Nr. RB/43/2025 vom 01.04.2025.
 
Gleichzeitig beschließt der Stadtrat der Stadt Rastenberg die Abwägung der seitens der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf den Bebauungsplan Nr. 1/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kapellenberg“ in Rastenberg:
 
 
1.         Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kapellenberg“ eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden im Stadtrat Rastenberg abgewogen.
 
Berücksichtigt wurden Hinweise und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wie im Abwägungsprotokoll ausgewiesen.
 
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Das Abwägungsprotokoll (Anlage 1), sowie die Beschlussfassung zu 13 Stellungnahmen (Anlage 2) sind Bestandteil des Beschlusses.
 
2.            Unterrichtung über das Abwägungsergebnis
 
Der Stadtrat beauftragt die Bürgermeisterin der Stadt Rastenberg, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.
 
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 12+1
 
Abstimmungsergebnis:
11        Ja-Stimmen
2          Nein-Stimmen
0          Enthaltungen
1          § 38 ThürKO Befangenheit und nimmt nicht an der Abstimmung teil
 
 
Beschluss- Nr. RB/48/2025:
Auslegungs- und Billigungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.1/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kapellenberg“ in Rastenberg
 
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt:
 
1.         Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 1/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kapellenberg“ in der Fassung vom 14.04.2025, bestehend aus Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen (Anlage 1) sowie Begründung
(Anlage 2) wird gebilligt.
 
2.         Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 1/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kapellenberg“ ist mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
 
3.         Gleichzeitig soll gemäß §§ 3 (2) und 4a (2) BauGB die öffentliche Auslegung erfolgen.
 
4.         Und gemäß §§ 4 (2) und 4a (2) BauGB die erneute Beteiligung der Behörden erfolgen.
 
5.         Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
 
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 12+1
 
Abstimmungsergebnis:
11        Ja-Stimmen
2          Nein-Stimmen
0          Enthaltungen
1          § 38 ThürKO Befangenheit und nimmt nicht an der Abstimmung teil
 
 
Beschluss- Nr. RB/49/2025:
Abwägungsbeschluss der seitens der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan Nr. 3/24 „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ in Rastenberg:
 
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt die Abwägung der seitens der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 3/24 „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ in Rastenberg:
 
1.     Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/24 „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ in Rastenberg eingegangenen Hinweise und Anregungen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am … mit folgendem Ergebnis geprüft: Berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wie im Abwägungsprotokoll ausgewiesen.
 
       Seitens der Öffentlichkeit wurden 122 Stellungnahmen abgegeben.
       Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses.
 
2.     Unterrichtung über das Abwägungsergebnis
 
Der Stadtrat beauftragt die Bürgermeisterin der Stadt Rastenberg, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.
 
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 12+1
 
Abstimmungsergebnis:
11        Ja-Stimmen
2          Nein-Stimmen
0          Enthaltungen
1          § 38 ThürKO Befangenheit und nimmt nicht an der Abstimmung teil
 
 
Beschluss- Nr. RB/50/2025:
Auslegungs- und Billigungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3/24 „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ in Rastenberg
 
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt:
 
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 3/24 „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ in der Fassung vom 14.04.2025, bestehend aus Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen (Anlage 1) sowie Begründung
(Anlage 2) wird gebilligt.
 
Der Entwurf zum Bebauungsplan „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ ist mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
 
Gleichzeitig soll gemäß §§ 3 (2) und 4a (2) BauGB die öffentliche Auslegung erfolgen.
 
Und gemäß §§ 4 (2) und 4a (2) BauGB die erneute Beteiligung der Behörden erfolgen.
 
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
 
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 12+1
 
Abstimmungsergebnis:
11        Ja-Stimmen
2          Nein-Stimmen
0          Enthaltungen
1          § 38 ThürKO Befangenheit und nimmt nicht an der Abstimmung teil
 


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