Bekanntmachung der Beschlüsse der Stadtratssitzungder Stadt Rastenberg

Sitzung vom 25.11.2025

Beschluss- Nr. RB/65/2025:
Abwägungsbeschluss der seitens der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 1/24 „Photovoltaik Freiflächenanlage“ Kapellenberg in Rastenberg
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt die Abwägung der seitens der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf den Bebauungsplan Nr. 1/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kapellenberg“ in Rastenberg: 1. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kapellenberg“ eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden im Stadtrat Rastenberg abgewogen. Berücksichtigt wurden Hinweise und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wie im Abwägungsprotokoll ausgewiesen. Seitens der Öffentlichkeit wurden 2 Stellungnahmen abgegeben. Das Abwägungsprotokoll (Anlage 1), sowie die Beschlussfassung zu 26 Stellungnahmen (Anlage 2) sind Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Stadtrat bestätigt die Abwägung vom 05.05.2025 zum Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 1/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kapellenberg“ in Rastenberg: 3. Unterrichtung über das Abwägungsergebnis Der Stadtrat beauftragt die Bürgermeisterin der Stadt Rastenberg, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 8+1

Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen


Beschluss- Nr. RB/66/2025:
Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ Kapellenberg in Rastenberg
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt: Seite 6 von 18 1. Auf Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257), in Verbindung mit § 97 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 02. Juli 2024 in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juli 2024 (GVBl. 2024, 298), den Bebauungsplan Nr. 1/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kapellenberg“ in Rastenberg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom 04.11.2025 als Satzung. 2. Die Begründung wird gebilligt. 3. Auf Grundlage von § 97 ThürBO vom 02. Juli 2024 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juli 2024 (GVBl. 2024, 298) und der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (ThürKO, GVBl. S 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), erlässt die Bürgermeisterin der Stadt Rastenberg die in der Satzung des Bebauungsplanes enthaltenen gestalterischen Festsetzungen. 4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, für den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 8+1

Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen


Beschluss- Nr. RB/67/2025:
Abwägungsbeschluss der seitens der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 3/24 „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ in Rastenberg
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt die Abwägung der seitens der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3/24 „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ in Rastenberg: 1. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/24 „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ in Rastenberg eingegangenen Hinweise und Anregungen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.11.2025 mit folgendem Ergebnis geprüft: Berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wie im Abwägungsprotokoll ausgewiesen. Seitens der Öffentlichkeit wurden 2 Stellungnahmen abgegeben. Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses. Seite 10 von 18 2. Der Stadtrat bestätigt die Abwägung vom 05.05.2025 zum Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 1/24 „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ in Rastenberg: 3. Unterrichtung über das Abwägungsergebnis Der Stadtrat beauftragt die Bürgermeisterin der Stadt Rastenberg, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 10+1

Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

Beschluss- Nr. RB/68/2025:
Auslegungs- und Billigungsbeschluss des 2. Entwurfs für den Bebauungsplan Nr. 3/24 „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ in Rastenberg
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt: 1. Der 2. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 3/24 „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ in der Fassung vom 13.11.2025, bestehend aus Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen (Anlage 1) sowie Begründung (Anlage 2) wird gebilligt. 2. Der 2. Entwurf zum Bebauungsplan „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ ist mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Gleichzeitig soll gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung erfolgen. 4. Weiterhin soll gemäß §§ 4 Abs. 2 und 4a Abs. 2 BauGB die erneute Beteiligung der Behörden durchgeführt werden. 5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 10+1

Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

Beschluss- Nr. RB/69/2025:
Jahresrechnung 2023 der Stadt Rastenberg – Beschluss zur Feststellung des Ergebnisses
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt folgende Beschlussfassung: 1. Der Stadtrat der Stadt Rastenberg stellt die Jahresrechnung 2024 der Stadt Rastenberg fest. 2. Die Gesamtsumme der Einnahmen beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung im Verwaltungshaushalt 3.957.378,58 € im Vermögenshaushalt 3.062.775,65 € Gesamthaushalt 7.020.154,23 € 3. Die Gesamtsumme der Ausgaben beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung im Verwaltungshaushalt 3.957.378,58 € im Vermögenshaushalt 3.062.775,65 € Gesamthaushalt 7.020.154,23 € 4. Der beiliegende Rechenschaftsbericht wird unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes gebilligt. 5. Soweit keine Einzelgenehmigungen vorliegen, werden die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit der seitherigen Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 10+1

Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen


Beschluss- Nr. RB/70/2025:
Jahresrechnung 2023 der Stadt Rastenberg – Beschluss Entlastung der Bürgermeisterin
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2023.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 10+1

Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltungen

Beschluss- Nr. RB/71/2025:
Jahresrechnung 2024 der Stadt Rastenberg – Beschluss zur Feststellung des Ergebnisses
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt folgende Beschlussfassung: 1. Der Stadtrat der Stadt Rastenberg stellt die Jahresrechnung 2024 der Stadt Rastenberg fest. 2. Die Gesamtsumme der Einnahmen beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung im Verwaltungshaushalt 3.957.378,58 € im Vermögenshaushalt 3.062.775,65 € Gesamthaushalt 7.020.154,23 € Seite 13 von 18 3. Die Gesamtsumme der Ausgaben beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung im Verwaltungshaushalt 3.957.378,58 € im Vermögenshaushalt 3.062.775,65 € Gesamthaushalt 7.020.154,23 € 4. Der beiliegende Rechenschaftsbericht wird unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes gebilligt. 5. Soweit keine Einzelgenehmigungen vorliegen, werden die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit der seitherigen Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 10+1

Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

Beschluss- Nr. RB/72/2025:
Jahresrechnung 2024 der Stadt Rastenberg – Beschluss Entlastung der Bürgermeisterin
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2024.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 10+1

Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltungen


Beschluss- Nr. RB/73/2025:

Beschluss – Forstwirtschaftsplan 2026
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2026 mit Einnahmen in Höhe von 85.500 EUR netto und Ausgaben in Höhe von 49.400 EUR netto, entsprechend des in der Anlage beigefügten Plan Entwurfes.

Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 85.500,00 EUR netto
Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 49.400,00 EUR netto
Jahresüberschuss 36.100,00 EUR netto.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 10+1

Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen


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