Sitzung vom 04.05.2026
Beschluss- Nr. RB/89/2026:
Abwägungsbeschluss der seitens der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum 2. Entwurf im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan Nr. 3/24 „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ in Rastenberg
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg fasst folgenden Beschluss zur Abwägung der seitens der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3/24 „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ in Rastenberg:
1. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/24 „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ in Rastenberg eingegangenen Hinweise und Anregungen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 04.05.2026 mit folgendem Ergebnis geprüft:
Berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wie im Abwägungsprotokoll ausgewiesen.
Seitens der Öffentlichkeit wurde 1 Stellungnahme abgegeben. Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Stadtrat bestätigt die Abwägung vom 05.05.2025 zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 3/24 „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ in Rastenberg:
3. Der Stadtrat bestätigt die Abwägung vom 25.11.2025 zum 1. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1/24 „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ in Rastenberg:
4. Unterrichtung über das Abwägungsergebnis
Der Stadtrat beauftragt die Bürgermeisterin der Stadt Rastenberg, die beteiligten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 11+1
Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. RB/90/2026:
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3/24 „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ in Rastenberg
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt:
1. Auf Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2025 (BGBl. I S. 348), in Verbindung mit § 97 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 02. Juli 2024 in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juli 2024 (GVBI. 2024, 298), den Bebauungsplan Nr. 3/24 „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ in Rastenberg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom 09.04.2026 als Satzung.
2. Die Begründung wird gebilligt.
3. Auf Grundlage von § 97 ThürBO vom 02. Juli 2024 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juli 2024 (GVBI. 2024, 298) und der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (ThürKO, GVBI. S 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBI. S. 22, 47), erlässt die Bürgermeisterin der Stadt Rastenberg die in der Satzung des Bebauungsplanes enthaltenen gestalterischen Festsetzungen.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, für den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 11+1
Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. RB/91/2026:
Beschluss – Entgeltordnung für das Waldschwimmbad Rastenberg
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt die beiliegende Entgeltordnung zur Haus- und Badeordnung der Stadt Rastenberg für das Waldschwimmbad Rastenberg.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 11+1
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen