gemäß § 80 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Stadt Rastenberg, Landkreis Sömmerda
Die festgestellten Jahresrechnungen 2023 und 2024 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Sömmerda mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastungen des Bürgermeisters liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieser Bekanntmachung, bei der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda, Markt 24, 99625 Kölleda während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die festgestellten Jahresrechnungen 2023 und 2024 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Sömmerda mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastungen des Bürgermeisters werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda, Markt 24, 99625 Kölleda während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung gehalten.
Winter
Bürgermeisterin
