Das Ordnungsamt der Stadt Kölleda wird zukünftig vermehrt Kontrollen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda durchführen, welche sich auf die Straßenreinigungspflicht erstrecken. Wir weisen alle Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, welche durch öffentliche Straßen erschlossen, bebaut und unbebaut sind, darauf hin, dass diese zur Reinigung von:
Fahrbahnen einschließlich Rad- und Mopedwegen, Standspuren,
Parkplätzen,
Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle,
Gehwege und Schrammborde,
Böschungen, Stützmauern, Überwegen und ähnliches
gemäß der Straßenreinigungssatzungen für die jeweilige Gemeinde verpflichtet sind. Die Straßen sind regelmäßig (mindestens zweimal monatlich) so zu reinigen, dass diese von Laub, Unkraut und Unrat befreit sind und eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vermieden wird.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungssatzung für Ihre Gemeinde oder das Ordnungsamt steht Ihnen gern zur Verfügung.
Ihr Ordnungsamt