Der Gemeinderat von Großneuhausen hat in seiner Sitzung vom 19.12.2024 die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wohngebiet „Bachraer Weg in der Gemeinde Großneuhausen beschlossen. Zur Sicherung der Planung hat der Gemeinderat von Großneuhausen in seiner Sitzung vom 19.12.2024 für diesen Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Vorkaufsrechtsatzung erlassen. Die Satzung wurde der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda gemäß § 21 Abs. 3 THürKO vorgelegt. Der öffentlichen Bekanntmachung entgegenstehende rechtsaufsichtliche Bedenken hat die Kommunalaufsicht mit dem Schreiben vom 07.02.2025 nicht geltend gemacht.



