Gemeinde Kleinneuhausen
Der Bürgermeister
Aufruf zur Teilnahme an einem Markterkundungsverfahren
Die Gemeinde Kleinneuhausen und die benachbarte Gemeinde Vogelsberg erwägen die Verpachtung von zusammenhängenden kommunalen Flurstücken mit einer Gesamtgröße von ca. 76,5 ha zum Zweck der Errichtung eines Solarparks. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Gemeinden favorisieren eine technische Lösung, die die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen weiter ganz oder teilweise ermöglicht (Doppelnutzung). Die Gemeinden erwarten von allen Bewerbern konkrete Angaben, wie ein größtmöglicher Teil der Wertschöpfung aus dem Solarpark vor Ort bleiben kann.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags handelt. Den Bewerbern werden – auch bei Abbruch des Markterkundungsverfahrens – keine Kosten erstattet. Die Teilnehmenden am Markterkundungsverfahren sind bis zum Abschluss eines Pachtvertrages nicht an ihre Angebote gebunden.
1. Eckdaten zum Pachtobjekt
Größe der zu verpachtenden Flächen: | 76,5 ha (Einzelheiten siehe Exposé in der Anlage) |
Einbeziehung weiterer Flächen: | in das Konzept können weitere Flächen außerhalb des zu verpachtenden Areals einbezogen werden, wenn dies die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erhöht |
derzeitige Nutzung: | landwirtschaftliche Nutzung |
Regionalplanerische Einstufung: | Vorbehalts- bzw. Vorranggebiet Landwirtschaft |
Bodenpunktzahl: | ca. 40 – ca. 80 Bodenpunkte |
Es handelt sich nicht um ein benachteiligtes landwirtschaftliches Gebiet.
2. Mindestanforderungen an die Angebote
Die Angebote müssen folgende Mindestangaben enthalten:
- Realisierung des Netzanschlusses
- Technische Daten: verwendete Technologie, installierte Leistung, spezifischer Ertrag
- Vereinbarkeit des Anlagendesigns mit der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung
- Höhe der Pacht
- Partizipationsmodelle für Kommunen, Eigentümer, Bewirtschafter, Bürger, lokale Wirtschaft
- § 6 EEG
- Sitz der Betreibergesellschaft
- Haftungsregelungen zwischen Grundstückseigentümer, Anlagenbetreiber und Bewirtschafter
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
3. Vorgesehener Mietbeginn / Vertragslaufzeit
Vorgesehener Pachtbeginn ist der nächstmögliche Zeitpunkt. Das Pachtverhältnis soll für mindestens 25 Jahre fest abgeschlossen werden. Für die Zeit nach Ablauf der Pachtzeit sollen Verlängerungsoptionen vereinbart werden.
4. Die Angebotsabgabe wird bis zum 20.10.2023 per E-Mail erbeten an:
Gemeinde Kleinneuhausen
c/o Verwaltungsgemeinschaft Kölleda
Markt 24
99625 Kölleda
Wir bitten darum, die Angebote ausschließlich per Mail abzugeben.
5. Die eingehenden Angebote werden voraussichtlich bis zum 30.11.2023 geprüft.
Den Aufruf zur Teilnahme an einem Markterkundungsverfahren sowie das Exposè finden Sie als PDF unter den nachfolgenden Link:
https://vgem-koelleda.de/wp-content/uploads/2023/08/Markterkundungsverfahren-KNH-AgriPV.pdf