Auslegung – Bürgersolarpark Kleinneuhausen

Auslegungs- und Billigungsbeschluss des Entwurfes für den Bebauungsplan „Bürgersolarpark Kleinneuhausen“

gefasst.

Beschlussnummer: KNH / 15 /2025

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt:

1.Der Entwurf des Bebauungsplanes der Gemeinde Kleinneuhausen für das sonstige Sondergebiet „Bürgersolarpark Kleinneuhausen“ sowie die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung sowie die wesentlichen Gemeinde Kleinneuhausen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

3.Die Einholung der Stellungsnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes zu unterrichten.

4.Ort und Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht.

Köhler

Bürgermeister

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