Sitzung vom 19.12.2024
Beschluss- Nr. GNH/9/2024:
Aufstellungsbeschluss Wohngebiet „Bachraer Weg“
Der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen beschließt gem. § 2 Abs l BauGB:
Einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Wohngebiet „Bachraer Weg“ in Großneuhausen aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Anlage l dargestellt. Die betroffenen Flurstücke sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Folgende Planungsziele werden verfolgt: Sicherung einer Zuwegung zum Graben/Gewässer Teilfläche des Flurstückes 564/1. Bereitstellung von Bauland mittels einer Angebotsplanung.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 8+1, davon anwesend 6+1
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss- Nr. GNH/10/2024:
Satzung der Gemeinde Großneuhausen über ein besonderes Vorkaufsrecht imn Geltungsbereich des Bebauungsplan Wohngebiet „Bachraer Wege in Großneuhausen
Der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wohngebiet „Bachraer Wege in Großneuhausen.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 8+1, davon anwesend 6+1
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss- Nr. GNH/11/2024:
Haushaltssatzung der Gemeinde Großneuhausen für das Jahr 2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen beschließt,
Haushaltssatzung der Gemeinde Großneuhausen
Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2025
Auf der Grundlage des § 55 der Thür. KO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 vom 6. Februar 2003 S. 41), in der jeweils geltenden Fassung, erlässt die Gemeinde Großneuhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 1.376.975 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 216.459 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 270 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 390 v.H.
2. Gewerbesteuer 395 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 80.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. 01. 2025 in Kraft.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 8+1, davon anwesend 6+1
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss- Nr. GNH/12/2024:
Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2024 – 2028
Auf der Grundlage des § 62 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Jan. 2003 (GVBL. vom 6. Febr. 2003 S. 41), in der jeweils geltenden Fassung, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen, den als Anlage beigefügten Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 8+1, davon anwesend 6+1
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss- Nr. GNH/13/2024:
Über- und Außerplanmäßige Ausgaben 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen beschließt die außer- und überplanmäßigen Ausgaben nach § 58 Abs. 1 Satz 2 ThürKO zu genehmigen. Mit der erfolgten Deckung besteht Einverständnis.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 8+1, davon anwesend 6+1
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen