Sitzung vom 06.08.2024
Beschluss-Nr. VG/1/2024
Geschäftsordnung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda beschließt die beiliegende Geschäftsordnung.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: 10+1
Davon anwesend: 10+1
Abstimmungsergebnis:
11 Ja – Stimmen
0 Nein – Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. VG/2/2024
Bestellung von Mitgliedern für die Wahlkommission
Für die Wahl des zweiten stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden werden auf Vorschlag aus der Gemeinschaftsversammlung folgende Mitglieder für die Wahlkommission bestimmt:
Jürgen Munke
Torsten Köther
Monika Becker
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: 10+1
Davon anwesend: 10+1
Beschluss-Nr. VG/3/2024
Aufhebung Beschluss VG/51/2024 — Haushaltssatzung 2024
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda beschließt die Aufhebung des Beschlusses VG/51/2024 vom 26.03.2024.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: 10+1
Davon anwesend: 10+1
Abstimmungsergebnis:
11 Ja – Stimmen
0 Nein – Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. VG/4/2024
Haushaltssatzung 2024
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2024, den Haushaltsplan 2024 mit seinen Bestandteilen und Anlagen.
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda
(Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2024
Auf der Grundlage des § 50 Abs. 2 i. V. m. § 55 ThürKO, vom 16. August 1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI S. 41) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben 1.126.956 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben 1.741.831 €
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda erhebt von ihren Mitgliedsgemeinden eine Umlage in Höhe von 0,00 € / Einwohner (auf den Punkt III. Nr. 1 des Vorberichtes wird verwiesen).
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
§6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: 10+1
Davon anwesend: 10+1
Abstimmungsergebnis:
11 Ja – Stimmen
0 Nein – Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. VG/5/2024
Aufhebung Beschluss VG/52/2024 — Finanz- und Investitionsprogramm 2023- 2027
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda beschließt die Aufhebung des Beschlusses VG/52/2024 vom 26.03.2024.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: 10+1
Davon anwesend: 10+1
Abstimmungsergebnis:
11 Ja – Stimmen
0 Nein – Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. VG/6/2024
Finanzplan und Investitionsprogramm 2023 – 2027
Auf der Grundlage der §§ 26 Abs. 2 Ziffer 8, 50, und 62 der ThürKO vom 16.08.1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 in der jeweils gültigen Fassung beschließt die Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda den als Anlage beigefügten Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2023 — 2027.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: 10+1
Davon anwesend: 10+1
Abstimmungsergebnis:
11 Ja – Stimmen
0 Nein – Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. VG/7/2024
Berechnung der VG-Umlage
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda beschließt die jährliche Umlage nach der Einwohnerzahl des vorvergangenen Jahres analog der Ermittlung der übrigen Kennzahlen des Finanzausgleichs zu berechnen.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: 10+1
Davon anwesend: 10+1
Abstimmungsergebnis:
11 Ja – Stimmen
0 Nein – Stimmen
0 Enthaltungen