Bekanntmachung der Beschlüsse der Stadtratssitzung der Stadt Rastenberg

Sitzung vom 15.12.2025

Beschluss- Nr. RB/76/2025:
Beschluss – Wirtschaftsplan 2026 für die Kindertagesstätte „Blumenwiese“
 
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt den beiliegenden Wirtschaftsplan des DRK Kreisverband Sömmerda/Artern e.V. für die Kindertageseinrichtung „Blumenwiese“ Rastenberg.
 
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 14+1
 
Abstimmungsergebnis:
15        Ja-Stimmen
0          Nein-Stimmen
0          Enthaltungen
 

Beschluss- Nr. RB/77/2025:
Beschluss – Wirtschaftsplan 2026 für die Kindertagesstätte „Kinderland Bachra“
 
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt den beiliegenden Wirtschaftsplan des DRK Kreisverband Sömmerda/Artern e.V. für die Kindertageseinrichtung „Kinderland Bachra“ Rastenberg
 
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 14+1
 
Abstimmungsergebnis:
15        Ja-Stimmen
0          Nein-Stimmen
0          Enthaltungen
 
Beschluss- Nr. RB/78/2025:
Beschluss – Entgeltordnung zur Benutzung für gemeindeeigene Objekte der Stadt Rastenberg
 
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt die beiliegende Entgeltordnung für die Benutzung der gemeindeeigenen Objekte.
 
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 14+1
 
Abstimmungsergebnis:
15        Ja-Stimmen
0          Nein-Stimmen
0          Enthaltungen
 
Beschluss- Nr. RB/79/2025:
Beschluss – Haushaltssatzung der Stadt Rastenberg für das Jahr 2026

Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Haushaltssatzung der Stadt Rastenberg
Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2026
 
Auf Grund des § 55 derThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (in der jeweils gültigen Fassung) erlässt die Stadt Rastenberg folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
 
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit                         4.525.692 €
 
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit                         1.271.211 €
  
 §2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, gemäß § 63 Abs. 2 ThürKO sind
nicht vorgesehen.
 
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 
§4 1
 
 
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
auf 712.000 € festgesetzt.
 
§6
Kreditaufnahmen mit Kapitaldienstfinanzierung gemäß Thüringer Kommunales Investitionsprogrammgesetz
für die Jahre 2026-2029 (ThürKIpG) sind in Höhe von 624.756 € vorgesehen.
 
§7
Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft
 
1 nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:
l. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v. H.
b) für die Grundstücke (B)                                          430 v. H.
2. Gewerbesteuer                                                       400 v. H.
gemäß Stadtratsbeschluss RB/24/2024 vom 16.12.2024 – Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Stadt Rastenberg.
 
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 14+1
 
Abstimmungsergebnis:
15        Ja-Stimmen
0          Nein-Stimmen
0          Enthaltungen
 
Beschluss- Nr. RB/80/2025:
Beschluss – Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2025-2029 der Stadt Rastenberg

Der Stadtrat Rastenberg beschließt auf der Grundlage der §§ 62 und 26 Abs. 2 Ziffer 8 der ThürKO vom 16.08.1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (in der jeweils gültigen Fassung, den als Anlage beigefügten Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029.
 
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 14+1
 
Abstimmungsergebnis:
15        Ja-Stimmen
0          Nein-Stimmen
0          Enthaltungen
 
Beschluss- Nr. RB/81/2025:
Aufhebung des Beschlusses RB / 66 / 2025
 
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt die Aufhebung des Beschlusses RB/66/2025.
 
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 13+1
 
Abstimmungsergebnis:
14        Ja-Stimmen
0          Nein-Stimmen
0          Enthaltungen

 
Beschluss- Nr. RB/82/2025:
Abwägungsbeschluss zu einer weiteren Stellungnahme der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Bebauungsplan Nr. 1/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kapellenberg“ in Rastenberg
 
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt die Abwägung der seitens der Öffentlichkeit im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf den Bebauungsplan Nr. 1/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kapellenberg“ in
Rastenberg:
 
Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/24 „Photovoltaik- Freiflächenanlage Kapellenberg“ eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden im Stadtrat Rastenberg abgewogen.
 
Seitens der Öffentlichkeit wurde 1 weitere Stellungnahme abgegeben. Das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
 
Der Stadtrat bestätigt die Abwägung vom 05.05.2025 zum Vorentwurf und Entwurf vom 25.11.2025 des Bebauungsplan Nr. 1/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kapellenberg“ in Rastenberg:
 
Unterrichtung über das Abwägungsergebnis
Der Stadtrat beauftragt die Bürgermeisterin der Stadt Rastenberg die Öffentlichkeit über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.
 
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 13+1
 
Abstimmungsergebnis:
12        Ja-Stimmen
2          Nein-Stimmen
0          Enthaltungen
 
 
Beschluss- Nr. RB/83/2025:
Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kapellenberg“ in Rastenberg

Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt:
 
1.         Auf Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257), in Verbindung mit § 97 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 02. Juli 2024 in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juli 2024 (GVBI. 2024, 298), den Bebauungsplan Nr. 1/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kapellenberg“ in Rastenberg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom 15.12.2025 als Satzung.
 
2.         Die Begründung wird gebilligt.
 
3.         Auf Grundlage von § 97 ThürBO vom 02. Juli 2024 in der Fassung der Bekannt-machung   vom 18. Juli 2024 (GVBI. 2024, 298) und der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (ThürKO, GVBI. S 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBI. S. 277, 288), erlässt die Bürgermeisterin der Stadt Rastenberg die in der Satzung des Bebauungsplanes enthaltenen gestalterischen Festsetzungen.
 
4.         Die Bürgermeisterin wird beauftragt, für den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
 
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1, davon anwesend 13+1
 
Abstimmungsergebnis:
12        Ja-Stimmen
2          Nein-Stimmen
0          Enthaltungen
 
 
 


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