Sitzung vom 11.12.2025
Beschluss- Nr. GNH/37/2025:
Beschluss – Haushaltssatzung der Gemeinde Großneuhausen für das Jahr 2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen beschließt,
Haushaltssatzung der Gemeinde Großneuhausen
Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2026
Auf der Grundlage des § 55 derThür. KO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. Nr. 2 vom 6. Februar 2003 S. 4l), in der jeweils geltenden Fassung, erlässt die Gemeinde Großneuhausen folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.419.073 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 731.867 €
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, gemäß § 63 Abs. 2 ThürKO sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
l. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 270 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 390 v. H.
2. Gewerbesteuer 395 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 80.000 € festgesetzt.
§6
Kreditaufnahmen mit Kapitaldienstfinanzierung gemäß Thüringer Kommunales
Investitionsprogrammgesetz für die Jahre 2026-2029 (ThürKIpG) sind in Höhe von 168.366 €
vorgesehen.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. 01. 2026 in Kraft.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 8+1, davon anwesend 6+1
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. GNH/38/2025:
Beschluss – Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2025 – 2029
Der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen beschließt auf der Grundlage des § 62
der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Jan. 2003 (GVBL. vom 6. Febr. 2003 S. 41), in der jeweils geltenden Fassung, den als Anlage beigefügten Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 8+1, davon anwesend 6+1
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. GNH/39/2025:
Beschluss – über und außerplanmäßige Ausgaben 2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen beschließt die außer- und Überplanmäßigen Ausgaben nach § 58 Abs. 1 Satz 2 ThürKO zu genehmigen. Mit der erfolgten Deckung besteht Einverständnis.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 8+1, davon anwesend 6+1
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
