Sitzung vom 11.12.2024
Haushaltssatzung der Gemeinde Kleinneuhausen für das Jahr 2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt,
Haushaltsatzung der Gemeinde Kleinneuhausen
Landkreis Sömmerda für das Jahr 2025
Auf der Grundlage des § 55 der ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 29. Januar 2003 (GVBL. Nr. 2 vom 6. Februar 2003 S. 41), in der jeweils geltenden Fassung, erlässt die Gemeinde Kleinneuhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 771.013 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 366.080 €
ab.
§ 2
Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 270 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 390 v.H.
2. Gewerbesteuer 395 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 70.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. 01. 2025 in Kraft.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 6+1
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss- Nr. KNH/10/2024:
Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2024— 2028
Auf der Grundlage des § 62 der Thüringer Kommunalordnung vom 16.August 1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28Jan. 2003 (GVBL. vom 6. Febr. 2003 S. 41), in der jeweils geltenden Fassung, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen, den als Anlage beigefügten Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 6+1
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss- Nr. KNH/11/2024:
Überplanmäßige Ausgaben — Sachkosten 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt die überplanmäßigen Ausgaben nach § 58 Abs. 1 Satz 2 ThürKO zu genehmigen. Mit der erfolgten Deckung besteht Einverständnis.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 6+1
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss- Nr. KNH/12/2024:
Haus- und Gebührenordnung für den Park mit Pavillon Kleinneuhausen
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt die beiliegende Haus- und Gebührenordnung für den Park mit Pavillon Kleinneuhausen.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 6+1, davon anwesend 6+1
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen