Sitzung vom 02.09.2025
Beschluss-Nr. VG/9/2025
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda vom 18.12.1996
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda beschließt die in der Anlage enthaltene Satzung zur Aufhebung der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda vom 18.12.1996.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: 10 + 1
Davon anwesend: 10 + 1
Abstimmungsergebnis:
11 Ja – Stimmen
0 Nein – Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. VG/10/2025
Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda beschließt die beiliegende Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: 10 + 1
Davon anwesend: 10 + 1
Abstimmungsergebnis:
11 Ja – Stimmen
0 Nein – Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. VG/11/2025
Geschäftsordnung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda beschließt die beiliegende Geschäftsordnung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: 10 + 1
Davon anwesend: 10 + 1
Abstimmungsergebnis:
11 Ja – Stimmen
0 Nein – Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. VG/12/2025
Haushaltssatzung 2025
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2025, den Haushaltsplan 2025 mit seinen Bestandteilen und Anlagen.
Auf der Grundlage des § 50 Abs. 2 i. V. m. § 55 ThürKO, vom 16. August 1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl S. 41) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben 1.310.660 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben 954.497 €
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda erhebt von ihren Mitgliedsgemeinden eine Umlage in Höhe von
0,00 € / Einwohner.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
§6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.
Kölleda, den
Goldhorn Siegel
Gemeinschaftsvorsitzender
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: 10 + 1
Davon anwesend: 10 + 1
Abstimmungsergebnis:
11 Ja – Stimmen
0 Nein – Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. VG/13/2025
Finanzplan und Investitionsprogramm 2024-2028
Auf der Grundlage der §§ 26 Abs. 2 Ziffer 8, 50, und 62 der ThürKO vom 16.08.1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 in der jeweils gültigen Fassung beschließt die Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda den als Anlage beigefügten Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2024 — 2028.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: 10 + 1
Davon anwesend: 10 + 1
Abstimmungsergebnis:
11 Ja – Stimmen
0 Nein – Stimmen
0 Enthaltungen