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Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda

Sitzung vom 02.09.2025

Beschluss-Nr. VG/9/2025

Satzung zur Aufhebung der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda vom 18.12.1996

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda beschließt die in der Anlage enthaltene Satzung zur Aufhebung der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda vom 18.12.1996.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:         10 + 1

Davon anwesend:                                                                                10 + 1

Abstimmungsergebnis:

11   Ja – Stimmen

0     Nein – Stimmen

0     Enthaltungen

Beschluss-Nr. VG/10/2025

Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda beschließt die beiliegende Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:         10 + 1

Davon anwesend:                                                                                10 + 1

Abstimmungsergebnis:

11   Ja – Stimmen

0     Nein – Stimmen

0     Enthaltungen

Beschluss-Nr. VG/11/2025

Geschäftsordnung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda beschließt die beiliegende Geschäftsordnung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:         10 + 1

Davon anwesend:                                                                                10 + 1

Abstimmungsergebnis:

11   Ja – Stimmen

0     Nein – Stimmen

0     Enthaltungen

Beschluss-Nr. VG/12/2025

Haushaltssatzung 2025

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2025, den Haushaltsplan 2025 mit seinen Bestandteilen und Anlagen.

Auf der Grundlage des § 50 Abs. 2 i. V. m. § 55 ThürKO, vom 16. August 1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl S. 41) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda folgende Haushaltssatzung:

§1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben                       1.310.660 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben                          954.497 €

ab.                              

§2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§4

Die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda erhebt von ihren Mitgliedsgemeinden eine Umlage in Höhe von

0,00 € / Einwohner.

§5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.

§6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.

Kölleda, den

Goldhorn                                                          Siegel

Gemeinschaftsvorsitzender

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:         10 + 1

Davon anwesend:                                                                                10 + 1

Abstimmungsergebnis:

11   Ja – Stimmen

0     Nein – Stimmen

0     Enthaltungen

Beschluss-Nr. VG/13/2025

Finanzplan und Investitionsprogramm 2024-2028

Auf der Grundlage der §§ 26 Abs. 2 Ziffer 8, 50, und 62 der ThürKO vom 16.08.1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 in der jeweils gültigen Fassung beschließt die Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda den als Anlage beigefügten Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2024 — 2028.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:         10 + 1

Davon anwesend:                                                                                10 + 1

Abstimmungsergebnis:

11   Ja – Stimmen

0     Nein – Stimmen

0     Enthaltungen


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