Bild ÖB Gemeinschaftsversammlung

Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda


Sitzung vom 16.12.2024

Beschluss-Nr. VG/8/2024
Verwendung der Rücklage der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda
 
Die geplante vollständige Auszahlung der Rücklage der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda im Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsstelle 9100.8320 — VG Umlage) wird ausgesetzt.
Die Rücklage der Verwaltungsgemeinschaft wird in den Folgejahren schrittweise verwendet, um die Umlage der Mitgliedsgemeinden zu senken.
Alternativ wird die Rücklage für die Gründung einer kommunalen Organisation für Service und Infrastruktur genutzt.
 
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:        10+1
Davon anwesend:                                                                                         10+1
 
Abstimmungsergebnis:
11              Ja – Stimmen
0                Nein – Stimmen
0                Enthaltungen
 


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