Amtliche Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3/24 Sonstiges Sondergebiet „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg hat am 25.11.2025 in öffentlicher Sitzung den 2. Entwurf des Bebauungsplanes für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich südwestlich der Ortslage Rastenberg. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung eines Windparks mit 8 Windenergieanlagen schaffen.
Der Geltungsbereich zur Erstellung des Windparks umfasst in der Gemarkung Rastenberg in der Flur 4 die Flurstücke 15, 16, 17, 18, 75, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83/1, 85, 86, 87/1, 87/2, 88, 89, 90, 92, 93/1, 147/91, 148/129, 156/91, 157/91, sowie Teilflächen der Flurstücke 15, 18, 75, 96, 97, 128, 149/129, 460, 484 und 500. In der Flur 5 die Flurstücke 554, 560, 561, 564, 565 566, 567, 568, 1207, 1208, 1315, 1316, 1317, 1318, 1379, 1380 und 1381. In der Flur 6 die Flurstücke 569, 570, 571, 572, 574, 575, 576, 577/1, 577/2, 577/3, 577/4, 578, 579/1, 579/2, 579/3, 579/4, 580, 592, 593, 594, 595, 596, 597, 598/1, 599/1, 599/2, 600/1, 600/2, 601/1, 602, 603, 604, 605, 606, 607, 608, 1293, 1294, 1295, 1296, 1388, 1389, 1416, 1417,1418, 1419 und In der Flur 7 die Flurstücke 610, 611, 612, 613/1, 616, 618, 619, 620, 621, 622, 623, 624, 628, 629, 630, 631, 634/1, 634/2, 634/3, 635, 636/1, 636/2, 636/3, 636/5, 636/6, 636/7, 637, 638, 639, 640, 641, 642/1, 642/2, 642/3, 643/1, 643/2, 643/3, 644, 1234, 1245, 1246, 1247, 1300, 1301, 1302, 1319, 1320, 1321, 1322, 1347, 1348, 1373, 1374 und 1426, sowie Teilflächen der Flurstücke 609, 647, 651 und 652. In der Flur 8 die Teilflächen des Flurstückes 734. In der Flur 9 die Teilflächen der Flurstücke 744 und 774. In der Flur 14 die Teilflächen der Flurstücke 1096/24 und 1121. In der Flur 16 die Teilflächen der Flurstücke 1171 und 1173.
In der Gemarkung Roldisleben umfasst der Geltungsbereich in der Flur 2 die Teilflächen der Flurstücke 25 und 44. In der Flur 4 die Flurstücke 15, 16, 17, 18, 75, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83/1, 85, 86, 87/1, 87/2, 88, 89, 90, 92, 93/1, 96, 97, 128, 147/91, 148/129, 149/129, 156/91 und 157/91. In der Gemarkung Bachra erfasst der Geltungsbereich in der Flur 3 die Teilflächen des Flurstückes 358.
Die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 3/24 für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ erfolgt durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht, den erstellten Gutachten sowie den der Stadt bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, die zum Bebauungsplan erstellten Gutachten sowie die der Stadt bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Einsicht in der Zeit vom 20.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026 auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda unter:
https://vgem-koelleda.de/oeffentliche-bekanntmachung-bebauungsplan-oeffentliche-auslegung-bebauungsplan-windpark-roldislebenwuestung-rockstedt.de bereitgehalten und können heruntergeladen werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Bürgerbüro der Stadt Kölleda, Markt 1, 99625 Kölleda zu folgenden Zeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
und gleichzeitig in der Außenstelle des Bürgerbüros im Rathaus Rastenberg, Markt 1, 99636 Rastenberg
Dienstag von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Hinweis:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an poststelle@vgem-koelleda.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Bei schriftlicher Abgabe ist folgende Postadresse zu verwenden: VG Kölleda, Markt 24, 99625 Kölleda. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zu den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
BebauungsplanNr. 3/24 Sonstiges Sondergebiet „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“
Rastenberg Windpark 2.Entwurf 13.11.2025
20221114 – Umweltbericht_B-Plan_RAS-0899
Anlage 1 Terrirtoriale Einordnung
Anlage 8 Gutachten Zug- und Rastvögel (2022_2023)
Anlage 14 Schattenwurfgutachten