Auslegung Bürgersolarpark Kleinneuhausen


Der Gemeinderat vom Kleinneuhausen hat in seiner Sitzung am 25.09.2024 den

Auslegungs- und Billigungsbeschluss des Vorentwurfes für den Vorhaben- und Erschließungsplan „Bürgersolarpark Kleinneuhausen“

gefasst.

Beschlussnummer: KNH / 7 /2024

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:

1.Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Bürgersolarpark Kleinneuhausen“ in der Fassung vom 12.07.2024, bestehend aus Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen (Anlage 1) sowie Begründung (Anlage 2) wird gebilligt.

2.Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Bürgersolarpark Kleinneuhausen“ ist mit Begründung gemäß § 3 (1) BauGB öffentlich auszulegen.

3.Gleichzeitig soll gemäß § 4 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Vorentwurfsplanung erfolgen. 

4.Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Köhler

Bürgermeister


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